Reform des Föderalismus – Worum geht es?

Erläuterungen zur aktuellen Debatte


In den Medien und damit von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, arbeitet zur Zeit eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat an einer Reform der föderalen Struktur der BRD. Noch in diesem Jahr sollen erste Ergebnisse präsentiert werden – wie zu vernehmen ist: Mit gravierenden Folgen gerade für die Bildungspolitik. Doch worum geht es konkret?

Die gegenseitige Lähmung von Bund und Ländern in vielen Bereichen der Politik ist offensichtlich: Viele Gesetze sind im Bundesrat zustimmungspflichtig, in all diesen Fällen müssen meist langwierige Einigungsprozesse zu Gesetzen geführt werden, die dann gerade mal den kleinsten gemeinsamen Nenner enthalten. In anderen Fällen wiederum werden politische Debatten gar nicht erst geführt: Der politische Streit wird vor das Bundesverfassungsgericht verlagert, das in jedem Einzelfall entscheiden muss, ob der Bund die Regelungskompetenz hat, ob die Länder hätten mitentscheiden müssen oder ob die Länder hätten allein entscheiden dürfen. Bestes Beispiel: Die Klage der sechs unionsgeführten Bundesländer gegen die 6. HRG Novelle, in der ein Gebührenverbot für das Erststudium enthalten ist. In institutionalisierten Gremien werden wiederum sogenannte Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern verhandelt – auch hier macht der Zwang zum Konsens fast jeglichen „großen Wurf“ zunichte.

Auf den ersten Blick also eine Situation, die tatsächlich nach einer Reform der Beziehungen von Bund und Ländern schreit. Auch und gerade im Bildungsbereich, der ja nach dem Grundgesetz eigentlich Hoheit der Länder ist, in dem der Bund aber an einigen entscheidenden Stellen dennoch ein mehr oder minder gewichtiges Mitspracherecht hat. Doch was aus der Kommission zu vernehmen ist, verheißt nichts Gutes. Zum einen scheint der Bildungsbereich zur Verhandlungsmasse zu verkommen, zum anderen sollen zentrale politische Ziele, wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Republik mal eben aufgegeben werden. Noch in diesem Jahr will die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen, spätestens dann muss öffentlich über diesen Vorschlag diskutiert werden.

Im Folgenden eine kurze Übersicht, über welche Bereiche im Moment diskutiert wird und der Versuch einer Darstellung der unterschiedlichen Positionen. Eine Bewertung soll an dieser Stelle nicht erfolgen, hierzu können die ebenfalls auf dieser Seite veröffentlichten Stellungnahmen verschiedener Organisationen dienen.

 

Hochschulrahmengesetz (HRG)

Über das Hochschulrahmengesetz, welches seine Berechtigung derzeit durch Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a erhält, kann der Bund – wie der Name schon sagt, allgemeine Grundsätze regeln. Dies darf er aber nur tun, wenn aus seiner Sicht entweder die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die Rechts- oder die Wirtschaftseinheit bedroht sind. Und auch dann darf er im Regelfall nur einen Rahmen vorgeben, die Länder müssen noch einen effektiven Handlungsspielraum haben. Diese beiden Punkte haben gerade in den vergangenen Monaten immer wieder für Verfahren vor dem Verfassungsgericht gesorgt, da stets umstritten ist, wann eines der drei genannten Güter verletzt ist und wie weit eine Rahmengesetzgebung gehen darf.

Der Reformvorschlag der Länder sowie der Bundes-CDU ist es hier, die Rahmengesetzgebung vollständig abzuschaffen und alle Kompetenzen an die Länder zu übertragen. Die Bundesregierung möchte zumindest die Punkte „Hochschulzugang (inkl. Studiengebühren)“, „Abschlüsse“, „Qualitätssicherung“ und einen Teil des Dienstrechts in die alleinige Gesetzgebung des Bundes überführen.

 

Gemeinsame Bildungsplanung

Gemäß Art. 91 b GG können Bund und Länder bei der Bildungsplanung zusammenwirken. Momentan geschieht dies im Wesentlichen über die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK). In diesem recht komplexen Gremium werden verschiedene gemeinsame Projekte von Bund und Ländern verhandelt. So wurde z.B. der Streit über die Einführung von Elite-Hochschulen bzw. die Förderung von Spitzenhochschulen dort ausgetragen.

Nach der Meinung der Länder soll diese Gemeinschaftsaufgabe künftig wegfallen, nach Meinung des Bundes sollte sie gerade zu einer verpflichtenden Aufgabe werden.

 

Forschungsförderung

Gemäß Art. 91 B GG können Bund und Länder bei der Förderung von Forschungsvorhaben zusammenwirken. Dies geschieht z.B. durch die gemeinsame Finanzierung von Forschungsgemeinschaften wie z.B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der Max Planck Gesellschaft. Koordiniert wird diese gemeinsame Aufgabe ebenfalls in der BLK. Nach Vorstellung des Bundes und der Mehrheit der Länder könnte dieser Aufgabenbereich künftig komplett dem Bund zufallen, dafür aber soll sich der Bund aus dem Hochschulbau zurückziehen.

 

Hochschulbau

Gemäß Art. 91 a GG müssen Bund und Länder beim Hochschulbau zusammenwirken. Hochschulbau sind dabei sowohl die tatsächlichen Hochschulbauten wie auch Großgeräte zur Forschung, jedoch nur dann, wenn die entsprechende Maßnahme von überregionaler Bedeutung ist. Bund und Länder einigen sich hierfür auf einen gemeinsamen Rahmenplan für den Hochschulbau, wobei jedes Projekt hälftig vom Bund und vom entsprechenden Bundesland finanziert wird.

Nach Vorstellung der Länder soll diese Aufgabe künftig komplett den Ländern zufallen und auch der Bund könnte wohl mit dieser Regelung leben. Jedoch wünschen sich einige Länder weiterhin eine finanzielle Beteiligung des Bundes in diesem Bereich, was dieser jedoch mit Hinweis auf die Binsenweisheit „Wer zahlt, bestimmt“ ablehnt.

 

BAföG

Gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung für die Ausbildungsbeihilfen. Das bedeutet, er kann diese regeln und die Länder nur dann, wenn der Bund es nicht tut. Im Moment regelt der Bund diesen Bereich durch das bekanntere „BAföG“, an welchem jedoch auch die Länder finanziell und organisatorisch (d.h. bei der Durchführung) beteiligt sind.

Gerade vor dem Hintergrund der Einführung von Studiengebühren liebäugeln einige Länder mit dieser Kompetenz, jedoch ist hier keine klare Linie abzusehen, da einige andere die Kompetenz lieber vollkommen (also auch finanziell) beim Bund sehen würden. Der Bund will an dieser Kompetenz auch unbedingt festhalten, wenngleich schon erste Stimmen zu vernehmen sind, dass man darüber nachdenken müssen, sollte es zur Einführung von Studiengebühren kommen.


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